Auf der Reise ins Paradies.
Bestattungsvorsorge
Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen — und sichert die eigenen Wünsche ab. Wir beraten Sie in Ruhe, ohne Termindruck.
Warum vorsorgen
Eine verantwortungsbewusste Entscheidung
Bestattungsvorsorge ist eine sinnvolle und verantwortungsbewusste Entscheidung, insbesondere seitdem die staatliche Unterstützung im Sterbefall ersatzlos gestrichen worden ist.
Wie die eigene finanzielle Situation im Todesfall aussieht, ist angesichts eventuell anfallender Pflege- und Heimkosten kaum vorherzusagen. Wer vorsorgt, entlastet seine Angehörigen. Bestattungsvorsorge bedeutet aber auch, die eigenen Wünsche für eine dereinstige Bestattung abzusichern.
Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
So ist Ihr Geld gesichert
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e.V., Bonn. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft einer namhaften deutschen Sparkasse. Hierüber erhalten Sie von dieser eine entsprechende Bestätigung.
- Nachdem Sie mit dem Bestatter Ihrer Wahl einen Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen haben, der auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten kann, schließen Sie entsprechend dem vom Bestatter erstellten Kostenvoranschlag einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ab. Einen Vertragsvordruck hält Ihr Bestatter für Sie bereit. Die Zahlung erfolgt über den Bestatter oder direkt an die Treuhand.
- Nach Abschluss des Vertrages und Einzahlung der vereinbarten Summe wird Ihr Kapital nach den Anlagerichtlinien des Aufsichtsrates, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich als Treuhandvermögen angelegt. Aus den Erträgen werden die Verwaltungskosten bestritten. Die Ihnen zugesagte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage wird hiervon nicht berührt, d.h. Ihre Zinsgutschrift erhalten Sie brutto = netto, ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern. Das Treuhandvermögen unterliegt dabei der ständigen Kontrolle des Aufsichtsrates. Im Aufsichtsrat ist das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur durch seinen Vorsitzenden vertreten. Die Höhe Ihres Treuhandvermögens wird Ihnen auf Anfrage, mindestens aber jährlich über den von Ihnen beauftragten Bestatter mitgeteilt. Außerdem stellt die Treuhand Ihnen sowohl auf Ihre Aufforderung wie auch einmal jährlich über Ihren Bestatter Zinsbescheinigungen zur Verfügung.
- Im Todesfall wird das Treuhandvermögen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung Ihres Bestattungsvorsorgeauftrages ausgezahlt.
- Der Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag ist kündbar. Die Auszahlung erfolgt jedoch auch hier immer über den Bestatter
Die Angaben in diesem Abschnitt geben die Darstellung der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG wieder.
Sterbegeldversicherung
Seit 2004 in eigener Hand
Da das Sterbegeld zum 01.01.2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde, ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungsvorsorge heute für jeden wichtig geworden.
Das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. setzt sich in öffentlichen Veranstaltungen, Publikationen und Förderprojekten mit dem Wandel der Bestattungskultur auseinander. Es bietet in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung eine Sterbegeldversicherung mit folgenden Vorteilen an:
Die Konditionen
- ohne Gesundheitsprüfung
- Aufnahme bis zum 80. Lebensjahr
- günstige Beiträge durch Gruppenversicherungsvertrag
- bei Unfalltod besteht sofortiger Versicherungsschutz
- 3-jährige Ausschlussfrist bei Suizid (deshalb wird innerhalb der ersten drei Jahre eine Todesbescheinigung benötigt) bei Tod innerhalb der ersten 18 Monate erfolgt folgende Staffelung:
- nach 18. Monaten voller Versicherungsschutz, d.h. Versicherungssumme zzgl. anteiliger Überschussbeteiligung
- begrenzte Beitragszahlungsdauer von 25 Jahren bzw. bis höchstens zum 85. Lebensjahr,
- Versicherungssummen variabel von EUR 2.000,- bis EUR 12.500,-
- Monats-, Jahres- oder Einmalbeitrags-Zahlung* sind möglich.
Staffelung bei Tod in den ersten 18 Monaten
- 01. – 06. Monat: Rückzahlung der eingezahlten Beiträge
- 07. – 12. Monat: 25% der Versicherungssumme
- 13. – 15. Monat: 50% der Versicherungssumme
- 16. – 18. Monat: 75% der Versicherungssumme
* Bei einem Einmalbeitrag wird innerhalb der ersten 6 Monate der eingezahlte Beitrag rückerstattet, nach 6 Monaten wird die volle Versicherungssumme im Todesfall fällig.
Eheleute oder Lebenspartner können eine so genannte „Verbundene Lebensversicherung" als Bestattungsvorsorge abschließen. Stirbt die erste versicherte Person, wird ein zuvor festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig, während für den verbliebenen Partner die Versicherung beitragsfrei gestellt wird.
Die genannten Konditionen geben den Stand der Bestandsseite wieder. Verbindlich sind allein die aktuellen Unterlagen des Versicherers — wir legen sie Ihnen im Gespräch vor.
Erbrecht
Wer erbt, wenn nichts geregelt ist
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Erbrecht als Teil des Bürgerlichen Rechts, wer wieviel erbt. Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge gilt nicht, wenn ein rechtsgültiges Testament vorliegt.
Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Notarin, einen Notar oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.
Regeln Sie es, solange Sie in Ruhe können.
Ein Vorsorgegespräch dauert eine knappe Stunde und nimmt Ihren Angehörigen später sehr viel ab. Auf Wunsch kommen wir zu Ihnen.

